§ 1 Allgemeine Stellung des Rechtspflegers
Stand: 10.06.2019
Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben der Rechtspflege wahr.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 1 RPflG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 – 4 K 5302/15
- LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 – 3 Sa 46/14Zitiert von 3
- BGH, 20.12.2011 – 4 StR 491/11Strafverfahren: Betrug durch falsche Tatsachenbehauptungen im Mahnverfahren; Verlesung von eidesstattlichen Versicherungen der Mitangeklagten ohne Einverständnis der BeteiligtenZitiert von 3
- BGH, 10.12.2009 – V ZB 111/09Zitiert von 4
- VG Bayreuth, 26.09.2022 – B 10 E 22.904
- VG Düsseldorf, 30.08.2021 – 29 K 8012/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 21.05.2014 – 3d A 1614/11.OZitiert von 13
- OLG Celle, 08.12.2011 – 10 UF 283/11Zitiert von 4
- LG Detmold, 07.06.2002 – 3 T 119/02
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 RPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
17.12.2018 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2573)
BGBl. 2018 I S. 2573
BGBl. 2018 I S. 2573 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.